Hier finden sie Infos zum Thema "Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen":
Geldauflagen sind z.B. Strafzahlungen nach Gerichtsprozessen und/oder Steuerstrafverfahren. Im Allgemeinen verfügt dann der Richter die Zahlung der Strafe an eine bestimmte gemeinnützige Organisation. Welche Organisation das ist, das kann z.B. auch der Angeklagte selbst vorschlagen- wenn Sie also einmal vor Gericht stehen, denken Sie an uns ;-)
Wenn Sie unsere EINFACH Arbeit toll finden und Sie kennen jemandem am Gericht, drücken Sie ihm doch einfach einmal unter dem Stichwort "Geldauflagen" unseren Prospekt in Hand.
Gerne senden wir Ihnen Infomaterial über unseren Verein zu.